Sanierungsgutachten IDW S6

Wann wird ein Sanierungsgutachten notwendig?

Ein Sanierungsgutachten (oder -konzept) nach IDW S6 wird immer dann notwendig, wenn (d)ein Unternehmen die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag erfüllt oder dein/das Unternehmen und deine/seine Gläubiger (Geschäftspartner, die Forderungen ggü. deinem/dem Unternehmen haben) sich nicht sicher sind, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht.

Das können sein:

  1. Zahlungsunfähigkeit (du kannst in den kommenden 3 Wochen nicht 90% der fälligen und überfälligen Verbindlichkeiten begleichen) und/oder
  2. Überschuldung (deine Vermögenswerte decken nicht mehr die Verbindlichkeiten/dein Eigenkapital ist daher „negativ“) und es gibt keine „Positive Fortführungsprognose“

Die positive Fortführungsprognose wird im Rahmen/im Ergebnis des Sanierungsgutachtens durch den Sanierungsexperten/Sanierungsberater abgegeben oder aber verwehrt, wenn aus Sicht des externen Experten keine Sanierung möglich ist.

Ist ein Insolvenzantrag nicht mehr vermeidbar oder ist er „gewollt“, dann wird kein Sanierungskonzept/Sanierungsgutachten gebraucht. Dann ist der Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen.

Wenn dein Unternehmen keine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, SE, Ltd. etc.) ist und für dich auch sonst keine Pflicht für einen Insolvenzantrag bestehen sollte, fordern Gläubiger (meist deine Bank) häufig trotzdem ein Sanierungsgutachten, sofern du die gleichen negativen Voraussetzungen erfüllst wie eine Kapitalgesellschaft mit einer Insolvenzantragspflicht.

 

Was beinhaltet ein Sanierungsgutachten?

Im Sanierungskonzept oder Sanierungsgutachten werden

  • Die Ursachen für die Krise aufgedeckt
  • Das Krisenstadium bestimmt
  • Die Wirksamkeit der Unternehmensstrategie überprüft
  • Der Liquiditätsstatus ermittelt
  • Eine Aussage getroffen, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht und wenn ja, ob und wie diese geheilt werden kann
  • Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung der Krisenursachen bestimmt
  • Sanierungsbeiträge des Unternehmens, der Geschäftsführer/Inhaber und Gläubiger benannt
  • Eine (Sanierungs-) Planung aufgestellt (zumeist 5 Jahre und 2 Szenarien – Worst-Case/Real-Case)
  • Ein Liquiditätsplan aufgestellt
  • Ein Kapitaldienstplan aufgestellt
  • Planbilanzen für die nächsten 5 Jahre erstell
  • Eine Aussage über die Fortführungsmöglichkeiten (positive Fortführungsprognose ja/nein) getroffen

Die Arbeiten sind in Anlehnung an den IWD-S6-Standard vorzunehmen und zu dokumentieren. Häufig sind Maßnahmen zur Liquiditätssicherung während der Erstellung des Sanierungsgutachtens notwendig (Überbrückungskredit), um zum Beispiel die Überschuldung (als Insolvenzantragsgrund) zu beseitigen und damit Zeit zu gewinnen, das Sanierungsgutachten in Ruhe zu erstellen.

Die Erstellung kann 2 bis 4 Monate und bei schwierigen Bedingungen auch länger dauern.

 

Welchen Nutzen hat ein Sanierungsgutachten?

Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard ist deutlich umfangreicher und verursacht mehr Kosten als eine Schwachstellenanalyse. Es bietet dir und deinen Gläubigern jedoch auch einen Mehrwert, da durch die umfangreiche Unternehmensbetrachtung eine sehr gute Aufarbeitung deines Geschäftsmodells/Strategie, der Märkte, Vor- Nachteile der Produkte/Dienstleistungen und viele weitere wichtige Punkte rund um dein Unternehmen analysiert und dokumentiert werden.

Sofern im Vorfeld nicht bereits zu 100% klar ist, dass tatsächlich ein Sanierungsgutachten benötigt wird, empfehlen wir gegenüber den Gläubigern (meist Banken) abzustimmen, dass erst nach einer Erstanalyse/Erstsichtung des eingeschalteten Sanierungsexperten/Berater entschieden wird, ob ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 oder eine Schwachstellenanalyse erstellt wird. Ergibt sich nach Erstanalyse, dass eine Schwachstellenanalyse ausreichend ist, dann sparst du Zeit und Geld – beides ist in einer Krisensituation wichtig.


Unser Angebot

Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW-S6-Standard

 

Benötigst du Unterstützung?

Wir empfehlen möglichst frühzeitig mit der Ursachenanalyse für Ertrags- und Liquiditätsprobleme zu beginnen und nicht auf die Aufforderung von Banken und/oder Geschäftspartner zu warten.

Wenn wir dich bei der Verbesserung deines Ratings unterstützen können, dann nimm Kontakt mit uns auf und vereinbare eine 15- minütige kostenlose Situationsanalyse.

Wir klären im Telefonat:

Du kannst dann entscheiden, ob du mit uns zusammenarbeiten möchtest.

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